Katharina Wester – Gartenplanung

Oberriedweg 33/1 

88339 Bad Waldsee
Stand: September 2025

 

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbestimmungen gelten für alle Verträge zwischen Katharina Wester – Gartenplanung (nachfolgend „Anbieterin“) und ihren Kund*innen. Abweichende Bedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

 

2. Leistungen

Die Anbieterin erbringt u. a. folgende Leistungen:

  • Gartenplanung für Neubau- oder Bestandsgärten
  • Pflanz- und Nutzgartenplanung
  • Planung naturnaher, familienfreundlicher und pflegeleichter Gärten
  • Beratung zu bestehenden Plänen
  • Planung von Vorgärten
  • Individuelle Konzepte, die Kund*innen selbst oder durch GaLa-Bauer umsetzen können

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

 

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot schriftlich bestätigt (z.B. durch eine Mail), eine Buchung per Mail oder Soziale Netzwerke (z.B. für einen Workshop) vornimmt oder eine Rechnung bezahlt. Mit Vertragsabschluss gelten diese Geschäftsbestimmungen als anerkannt.

 

4. Haftung

Es wird keine Haftung für Pflanzenwachstum, Pflegeerfolg oder Genehmigungen zu Bau und Umsetzung übernommen. Ebenso wird keine Haftung übernommen für die Umsetzung durch dritte (z.B. Gartenbauer)

Die Anbieterin haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die Anbieterin entstehen.

Bei leichter Fahrlässigkeit nur für wesentliche Vertragspflichten, beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Preise richten sich nach dem vereinbarten Angebot oder nach dem ausgeschriebenen Preis für eine konkret definierte Dienstleistung (z.B. Workshop).

Sofern nicht anders vereinbart, ist die Rechnung nach Rechnungsstellung innerhalb von vierzehn Tagen zu begelichen.

Zusatzleistungen oder nachträgliche Änderungen werden gesondert berechnet.

 

6. Zeitrahmen

Bearbeitungszeiten werden individuell vereinbart.

Verzögerungen durch höhere Gewalt, Krankheit oder fehlende Mitwirkung der Kund*innen verlängern den Zeitrahmen.

Verbindliche Fertigstellungstermine gelten nur, wenn schriftlich zugesichert.

 

7. Mitwirkungspflichten der Kund*innen

Die Kund*innen stellen alle notwendigen Informationen zur Verfügung (z. B. Pläne, Maße, Fotos, Angaben zu vorhandenen Gegebenheiten). Fehlende Mitwirkung kann zu Verzögerungen oder Mehrkosten führen.

 

8. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle Pläne, Entwürfe und Visualisierungen sind urheberrechtlich geschützt.

Nach vollständiger Bezahlung erhalten Kund*innen ein einfaches Nutzungsrecht für das eigene Grundstück.

Weitergabe oder Nutzung für andere Projekte erfordert eine schriftliche Zustimmung.

Die Anbieterin darf erstellte Arbeiten als Referenz nutzen ohne Angabe der persönlichen Datren der Kund*innen sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

 

9. Rücktritt und Stornierung

Storniert der Kunde nach Vertragsabschluss, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 20 % der Auftragssumme an, mindestens jedoch 100 €, sofern bereits Leistungen begonnen haben.

Ein kostenfreier Rücktritt ist nur innerhalb von drei Tagen nach Vertragsabschluss möglich, sofern noch keine Leistungen erbracht wurden.

Die Anbieterin kann den Vertrag kündigen, wenn Kund*innen ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllen. Bereits entstandene Kosten werden berechnet.

 

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, [Bad Waldsee].

Geschäftsbestimmungen

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