Katharina Wester – Gartenplanung
Oberriedweg 33/1
88339 Bad Waldsee
Stand: September 2025
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbestimmungen gelten für alle Verträge zwischen Katharina Wester – Gartenplanung (nachfolgend „Anbieterin“) und ihren Kund*innen. Abweichende Bedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Leistungen
Die Anbieterin erbringt u. a. folgende Leistungen:
- Gartenplanung für Neubau- oder Bestandsgärten
- Pflanz- und Nutzgartenplanung
- Planung naturnaher, familienfreundlicher und pflegeleichter Gärten
- Beratung zu bestehenden Plänen
- Planung von Vorgärten
- Individuelle Konzepte, die Kund*innen selbst oder durch GaLa-Bauer umsetzen können
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot schriftlich bestätigt (z.B. durch eine Mail), eine Buchung per Mail oder Soziale Netzwerke (z.B. für einen Workshop) vornimmt oder eine Rechnung bezahlt. Mit Vertragsabschluss gelten diese Geschäftsbestimmungen als anerkannt.
4. Haftung
Es wird keine Haftung für Pflanzenwachstum, Pflegeerfolg oder Genehmigungen zu Bau und Umsetzung übernommen. Ebenso wird keine Haftung übernommen für die Umsetzung durch dritte (z.B. Gartenbauer)
Die Anbieterin haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die Anbieterin entstehen.
Bei leichter Fahrlässigkeit nur für wesentliche Vertragspflichten, beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise richten sich nach dem vereinbarten Angebot oder nach dem ausgeschriebenen Preis für eine konkret definierte Dienstleistung (z.B. Workshop).
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Rechnung nach Rechnungsstellung innerhalb von vierzehn Tagen zu begelichen.
Zusatzleistungen oder nachträgliche Änderungen werden gesondert berechnet.
6. Zeitrahmen
Bearbeitungszeiten werden individuell vereinbart.
Verzögerungen durch höhere Gewalt, Krankheit oder fehlende Mitwirkung der Kund*innen verlängern den Zeitrahmen.
Verbindliche Fertigstellungstermine gelten nur, wenn schriftlich zugesichert.
7. Mitwirkungspflichten der Kund*innen
Die Kund*innen stellen alle notwendigen Informationen zur Verfügung (z. B. Pläne, Maße, Fotos, Angaben zu vorhandenen Gegebenheiten). Fehlende Mitwirkung kann zu Verzögerungen oder Mehrkosten führen.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle Pläne, Entwürfe und Visualisierungen sind urheberrechtlich geschützt.
Nach vollständiger Bezahlung erhalten Kund*innen ein einfaches Nutzungsrecht für das eigene Grundstück.
Weitergabe oder Nutzung für andere Projekte erfordert eine schriftliche Zustimmung.
Die Anbieterin darf erstellte Arbeiten als Referenz nutzen ohne Angabe der persönlichen Datren der Kund*innen sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
9. Rücktritt und Stornierung
Storniert der Kunde nach Vertragsabschluss, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 20 % der Auftragssumme an, mindestens jedoch 100 €, sofern bereits Leistungen begonnen haben.
Ein kostenfreier Rücktritt ist nur innerhalb von drei Tagen nach Vertragsabschluss möglich, sofern noch keine Leistungen erbracht wurden.
Die Anbieterin kann den Vertrag kündigen, wenn Kund*innen ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllen. Bereits entstandene Kosten werden berechnet.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, [Bad Waldsee].