Katharina Wester – Gartenplanung
Oberriedweg 33/1
88339 Bad Waldsee
Diese Geschäftsbestimmungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Katharina Wester – Gartenplanung und ihren Kundinnen und Kunden. Sie schaffen Klarheit über den Leistungsumfang, die gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie den Ablauf der Zusammenarbeit und bilden die Grundlage für eine transparente Projektabwicklung.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbestimmungen gelten für alle Verträge über Gartenplanungs- und Beratungsleistungen zwischen Katharina Wester – Gartenplanung, Oberriedweg 33/1, 88339 Bad Waldsee, nachfolgend „Anbieterin“, und ihren Kundinnen und Kunden.
1.2 Kundinnen und Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot und den darin ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen der Kundinnen und Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Workshops oder Veranstaltungen. Für diese gelten gesonderte Geschäfts- und Teilnahmebedingungen.
2. Leistungsumfang
Die Anbieterin entwickelt individuelle Gartenplanungen und Gestaltungskonzepte für private und gewerbliche Außenanlagen. Grundlage der Planung sind die Wünsche und Anforderungen der Kundinnen und Kunden, die örtlichen Gegebenheiten sowie die im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellten Informationen.
Ziel der Planung ist die Entwicklung eines stimmigen, funktionalen und langfristig nutzbaren Gestaltungskonzeptes, das als Grundlage für die spätere Umsetzung dient.
Jede Gartenplanung wird individuell für das jeweilige Grundstück entwickelt. Standardlösungen oder vorgefertigte Gestaltungskonzepte sind nicht Bestandteil der angebotenen Leistungen.
Je nach Vereinbarung und Umfang des jeweiligen Angebots können die Leistungen insbesondere umfassen:
- persönliche oder digitale Fachberatung,
- Bestands- und Bedarfsanalyse,
- Entwicklung individueller Garten- und Gestaltungskonzepte,
- Entwurfsplanung,
- Pflanzkonzepte einschließlich standortgerechter Pflanzempfehlungen,
- Material- und Gestaltungsempfehlungen,
- Moodboards, Handskizzen oder Perspektivskizzen zur Veranschaulichung des Planungskonzeptes,
- bemaßte Planunterlagen als Umsetzungshilfe sowie
- Beratung während der Umsetzung, sofern diese ausdrücklich vereinbart wurde.
Nicht Bestandteil der Leistungen sind insbesondere:
- Vermessungsleistungen,
- Bauleitung oder Bauüberwachung,
- technische Ausführungsplanung,
- statische Berechnungen,
- Genehmigungs- oder Behördenverfahren,
- Ausschreibungen oder Vergaben,
- Kostenberechnungen oder Kostengarantien,
- die Lieferung von Pflanzen, Materialien oder sonstigen Produkten sowie
- die Ausführung von Garten- oder Landschaftsbauarbeiten.
3. Mitwirkungspflichten der Kundinnen und Kunden
Eine sorgfältige und individuelle Planung setzt vollständige und zutreffende Informationen voraus. Die Kundinnen und Kunden stellen der Anbieterin alle für die Planung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
Hierzu gehören insbesondere:
- ein geeigneter Grundstücksplan,
- vorhandene Bestandsunterlagen,
- Fotos des Grundstücks,
- relevante Maßangaben sowie
- Wünsche und Anforderungen an die Gestaltung.
Für die Erstellung der Gartenplanung ist eine geeignete Planungsgrundlage erforderlich. Hierfür wird in der Regel ein maßstäblicher Grundstücksplan benötigt.
Liegt keine geeignete Planungsgrundlage vor, unterstützt die Anbieterin die Kundinnen und Kunden gerne mit Hinweisen, wie diese beschafft werden kann. Wird die Planung auf Grundlage von durch die Kundinnen und Kunden selbst erstellten Skizzen, Maßangaben oder sonstigen Unterlagen durchgeführt, übernimmt die Anbieterin für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben keine Haftung.
Änderungen der Planungsgrundlagen oder nachträglich geänderte Wünsche sind der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Soweit hierdurch zusätzlicher Planungsaufwand entsteht, kann dieser gesondert berechnet werden.
Die Kundinnen und Kunden prüfen die übergebenen Planungsunterlagen zeitnah und teilen Änderungswünsche oder Unklarheiten innerhalb der vereinbarten Prüfungsfrist mit.
Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass erforderliche Unterlagen, Informationen oder Rückmeldungen nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, verlängern vereinbarte Bearbeitungszeiten entsprechend.
Vor Beginn der Umsetzung sind sämtliche Maße sowie die örtlichen Gegebenheiten durch die ausführenden Personen oder Unternehmen eigenverantwortlich vor Ort zu überprüfen.
4. Vertragsschluss
Angebote der Anbieterin sind, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist, 30 Kalendertage gültig.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch die Kundinnen und Kunden zustande. Die Annahme kann insbesondere schriftlich oder in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.
Mit Annahme des Angebots bestätigen die Kundinnen und Kunden, die mit dem Angebot übermittelten Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten zu haben und stimmen deren Geltung für den jeweiligen Auftrag zu.
Der Beginn der Planungsleistungen richtet sich nach der aktuellen Auftragslage und wird den Kundinnen und Kunden im Regelfall bereits im Erstgespräch oder spätestens im Zusammenhang mit der Auftragserteilung als voraussichtlicher Planungsbeginn mitgeteilt.
Der genannte Planungsbeginn stellt grundsätzlich einen voraussichtlichen Zeitraum dar. Unvorhersehbare Umstände oder fehlende beziehungsweise verspätete Mitwirkung der Kundinnen und Kunden können zu einer entsprechenden Verschiebung führen.
5. Bearbeitungszeiten
Jede Gartenplanung entsteht individuell und mit der erforderlichen Sorgfalt. Die Bearbeitungszeit richtet sich nach Umfang des Projekts, der aktuellen Auftragslage sowie einer konstruktiven Zusammenarbeit während des Planungsprozesses.
Ab Beginn der aktiven Planungsphase beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel bis zu 14 Kalendertage, sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und notwendige Rückmeldungen zeitnah erfolgen.
Die Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, Entwürfe und Planungsunterlagen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt zu prüfen und Rückmeldung zu geben.
Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Rückmeldung, kann sich die weitere Bearbeitung aufgrund zwischenzeitlich eingeplanter Projekte entsprechend verschieben.
Verzögerungen, die durch fehlende Unterlagen, verspätete Rückmeldungen, nachträgliche Änderungswünsche oder unvorhersehbare Ereignisse entstehen, verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend.
Wird die Bearbeitung eines Projekts durch eine länger ausbleibende Rückmeldung der Kundinnen und Kunden unterbrochen, erfolgt die Fortsetzung der Planung nach Verfügbarkeit im Rahmen der aktuellen Auftragslage.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und den darin vereinbarten Konditionen.
Soweit im Angebot ein voraussichtlicher Zeitaufwand und ein daraus resultierender Honorarrahmen angegeben werden, handelt es sich um eine Schätzung auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Leistungsumfangs.
Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde.
Zeichnet sich während der Bearbeitung ab, dass der im Angebot geschätzte Zeit- oder Honorarrahmen voraussichtlich überschritten wird, informiert die Anbieterin die Kundinnen und Kunden vorab. Die weitere Bearbeitung wird entsprechend abgestimmt.
Zusätzliche Leistungen oder nachträgliche Änderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert vergütet.
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Abschluss und Übergabe der vereinbarten Planungsleistung sowie der vorgesehenen Prüf- beziehungsweise Korrekturphase, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Soweit im individuellen Angebot vereinbart, können Abschlags- oder Vorauszahlungen vorgesehen werden.
7. Änderungswünsche und Korrekturschleife
Sofern im jeweiligen Angebot vorgesehen, ist nach Übergabe des Entwurfs eine Korrekturschleife Bestandteil der vereinbarten Leistung.
Im Rahmen dieser Korrekturschleife können mehrere kleinere Änderungswünsche berücksichtigt werden, sofern diese das grundsätzlich entwickelte Gestaltungskonzept nicht wesentlich verändern. Die Änderungswünsche sind von den Kundinnen und Kunden gesammelt innerhalb der vereinbarten Prüfungsfrist mitzuteilen.
Grundlegende Änderungen der ursprünglichen Wünsche, Anforderungen oder Planungsgrundlagen sowie Änderungen, die eine wesentliche Überarbeitung oder Neuentwicklung des Gestaltungskonzeptes erforderlich machen, sind nicht Bestandteil der Korrekturschleife. Sie gelten als zusätzliche Planungsleistung und werden nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet.
Korrekturen, die erforderlich werden, weil die Anbieterin einen vereinbarten Bestandteil des Auftrags versehentlich nicht oder fehlerhaft berücksichtigt hat, gelten nicht als Korrekturschleife und werden ohne zusätzliche Vergütung berichtigt.
Nach Abschluss der Korrekturschleife und Finalisierung der vereinbarten Planungsunterlagen gilt die Planungsleistung als abgeschlossen.
Weitere Änderungswünsche oder nachträgliche Anpassungen können gesondert beauftragt werden. Sie werden nach dem hierfür tatsächlich anfallenden Aufwand zu den vereinbarten Konditionen berechnet und entsprechend der aktuellen Auftragslage neu eingeplant.
8. Übergabe der Planungsunterlagen
Nach Abschluss der Planung erhalten die Kundinnen und Kunden die vereinbarten Planungsunterlagen grundsätzlich sowohl in digitaler Form als PDF-Datei als auch in Papierform.
Art und Umfang der übergebenen Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
Editierbare Arbeitsdateien, insbesondere CAD-Dateien, sowie sonstige Quelldateien oder interne Arbeitsunterlagen sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung und werden nicht herausgegeben.
Mit Übergabe der finalen Planungsunterlagen nach Abschluss einer gegebenenfalls vereinbarten Korrekturschleife gilt die vereinbarte Planungsleistung als erbracht. Gesetzliche Ansprüche der Kundinnen und Kunden bei Mängeln bleiben hiervon unberührt.
Einfache Rückfragen zur Umsetzung beantwortet die Anbieterin im Rahmen ihrer Möglichkeiten gerne auch nach Abschluss des Projekts. Ein Anspruch auf eine darüber hinausgehende unentgeltliche Beratung, Änderung oder weitere Bearbeitung der Planungsunterlagen besteht nicht.
9. Urheber- und Nutzungsrechte
Soweit die von der Anbieterin erstellten Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Visualisierungen und sonstigen Planungsunterlagen urheberrechtlich geschützt sind, verbleiben die Urheberrechte bei der Anbieterin.
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhalten die Kundinnen und Kunden das einfache, zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht, die übergebenen Planungsunterlagen für die Gestaltung und Umsetzung des im jeweiligen Auftrag bezeichneten Grundstücks zu verwenden.
Die Kundinnen und Kunden sind nicht verpflichtet, die Planung unverändert umzusetzen. Änderungen bei der späteren Umsetzung sind zulässig. Soweit von der Planung abgewichen oder diese nachträglich verändert wird, übernimmt die Anbieterin für hieraus entstehende Auswirkungen keine Verantwortung, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.
Die Planungsunterlagen dürfen an Garten- und Landschaftsbaubetriebe, Handwerksunternehmen sowie andere an der Umsetzung beteiligte Personen weitergegeben und zur Einholung von Angeboten verwendet werden. Die hierfür erforderliche Vervielfältigung der Unterlagen ist zulässig.
Eine Verwendung der Planung für andere Grundstücke oder Projekte, eine entgeltliche Weitergabe oder Verwertung sowie die Weitergabe der Planungsunterlagen an andere Planerinnen oder Planer zum Zweck der Bearbeitung, Weiterentwicklung oder Erstellung eigener Planungen ist ohne vorherige Zustimmung der Anbieterin nicht gestattet.
Bei einer Veräußerung des Grundstücks dürfen die für dieses Grundstück erstellten Planungsunterlagen an die neuen Eigentümerinnen oder Eigentümer weitergegeben werden. Die Nutzung bleibt dabei auf das ursprünglich beplante Grundstück beschränkt.
Weitergehende Nutzungsrechte werden nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10. Referenznutzung
Die Anbieterin ist berechtigt, von ihr erstellte Entwürfe, Pläne, Zeichnungen und Visualisierungen in anonymisierter Form zu eigenen Referenz- und Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Präsentationen sowie in eigenen Werbe- und Informationsmaterialien.
Vor einer Veröffentlichung werden personenbezogene Angaben sowie Informationen entfernt oder unkenntlich gemacht, durch die Kundinnen und Kunden unmittelbar identifiziert werden können. Dies gilt insbesondere für Namen, Anschriften und sonstige persönliche Angaben.
Eine Veröffentlichung von Fotos des tatsächlich ausgeführten Gartens oder Grundstücks erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung der jeweiligen Kundinnen und Kunden.
Eine Namensnennung der Kundinnen und Kunden erfolgt nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung.
11. Beratung während der Umsetzung
Auf Wunsch der Kundinnen und Kunden kann die Anbieterin die Umsetzung der Gartenplanung beratend begleiten. Art und Umfang dieser Beratung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
Die Beratung kann insbesondere die Erläuterung des Gestaltungskonzeptes gegenüber den Kundinnen und Kunden oder den ausführenden Unternehmen sowie die Unterstützung bei gestalterischen Fragen und Entscheidungen während der Umsetzung umfassen.
Die beratende Begleitung stellt keine Bauleitung, Bauüberwachung oder technische Fachplanung dar.
Die Anbieterin übernimmt insbesondere keine Kontrolle der fachgerechten Ausführung, der verwendeten Materialien, von Maßen oder Höhen, der Einhaltung technischer Vorschriften sowie von Kosten, Terminen oder Leistungen der ausführenden Unternehmen.
Die Verantwortung für die fachgerechte und technisch ordnungsgemäße Ausführung sowie die Prüfung der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort verbleibt bei den jeweils ausführenden Unternehmen beziehungsweise – bei Umsetzung in Eigenleistung – bei den Kundinnen und Kunden.
Soweit eine Beratung während der Umsetzung nicht bereits ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Angebots ist, handelt es sich um eine zusätzliche Leistung, die nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet wird.
12. Haftung
Die Anbieterin haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die ordnungsgemäße Erbringung der von ihr vertraglich übernommenen Planungs- und Beratungsleistungen.
Die Gartenplanung stellt eine individuelle Gestaltungsplanung dar. Bemaßte Planunterlagen dienen als Umsetzungshilfe und ersetzen keine technische Ausführungsplanung, Vermessung, statische Berechnung, Genehmigungsplanung, Bauleitung oder Bauüberwachung.
Vor Beginn der Umsetzung sind sämtliche Maße, Höhen, Flächen, Leitungsverläufe, Grundstücksgrenzen und sonstigen tatsächlichen Gegebenheiten durch die ausführenden Unternehmen beziehungsweise bei einer Umsetzung in Eigenleistung durch die Kundinnen und Kunden vor Ort zu überprüfen.
Für Schäden oder Abweichungen, die darauf beruhen, dass von der Planung der Anbieterin abgewichen wurde, nachträgliche Änderungen ohne Mitwirkung der Anbieterin vorgenommen wurden oder von den Kundinnen und Kunden bereitgestellte Unterlagen, Maße oder sonstige Angaben unrichtig oder unvollständig waren, haftet die Anbieterin nicht, soweit sie diese Umstände nicht zu vertreten hat.
Für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten durch Garten- und Landschaftsbaubetriebe, Handwerksunternehmen oder sonstige Dritte sowie für deren Leistungen, Kosten und Termine ist die Anbieterin nicht verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn die Anbieterin ein Unternehmen empfohlen oder das Gestaltungskonzept gegenüber einem ausführenden Unternehmen erläutert hat.
Pflanzenauswahl und Pflanzempfehlungen erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Planung bekannten Standortbedingungen. Pflanzen sind lebende Organismen, deren Entwicklung unter anderem von Boden, Standort, Witterung, Pflege und weiteren äußeren Einflüssen abhängt. Eine Garantie für Anwuchs, Wachstum, Blüte, langfristige Entwicklung oder das Erscheinungsbild einzelner Pflanzen wird daher nicht übernommen.
Die Prüfung, ob für geplante Maßnahmen behördliche Genehmigungen, Anzeigen oder sonstige öffentlich-rechtliche Voraussetzungen erforderlich sind, ist nicht Bestandteil der Leistungen der Anbieterin, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Einholung erforderlicher Genehmigungen und die Prüfung der öffentlich-rechtlichen Zulässigkeit obliegen den Kundinnen und Kunden beziehungsweise den hierfür beauftragten Fachunternehmen.
Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundinnen und Kunden regelmäßig vertrauen dürfen.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
13. Mängel und Beanstandungen
Die Anbieterin erbringt die vereinbarten Planungs- und Beratungsleistungen mit der erforderlichen fachlichen Sorgfalt und auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Planung vorliegenden Informationen.
Weisen die übergebenen Planungsunterlagen einen von der Anbieterin zu vertretenden Fehler auf, gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Die Kundinnen und Kunden werden gebeten, erkennbare Fehler oder Unklarheiten nach deren Feststellung möglichst zeitnah mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls erforderliche Berichtigung erfolgen kann.
Änderungen persönlicher Wünsche, gestalterischer Vorstellungen oder der ursprünglichen Planungsgrundlagen nach Erstellung des Entwurfs stellen für sich genommen keinen Mangel der Planungsleistung dar. Für solche Änderungen gelten die Regelungen zu zusätzlichen Änderungswünschen gemäß Ziffer 7.
Ebenso stellen Abweichungen oder Probleme, die erst durch eine von der Planung abweichende Umsetzung oder durch Leistungen Dritter entstehen, keinen Mangel der ursprünglichen Planungsleistung dar, soweit die Anbieterin diese nicht zu vertreten hat.
Die gesetzlichen Rechte der Kundinnen und Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
14. Kündigung und vorzeitige Beendigung
Die Kundinnen und Kunden können den Vertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vor vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen kündigen.
Im Falle einer Kündigung richten sich die Vergütungsansprüche der Anbieterin nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bereits bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Planungs- und Beratungsleistungen werden auf Grundlage der vereinbarten Vergütung abgerechnet.
Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine Vertragspartei trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung wesentliche vertragliche Pflichten nicht erfüllt und der anderen Vertragspartei deshalb die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann.
Kann die Anbieterin die Planung aufgrund fehlender notwendiger Unterlagen, Informationen, Entscheidungen oder sonstiger erforderlicher Mitwirkung der Kundinnen und Kunden nicht fortsetzen, kann sie nach erfolgloser Aufforderung zur Mitwirkung und Ablauf einer angemessenen Frist den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften beenden.
Bis dahin erbrachte Leistungen werden entsprechend der vereinbarten Vergütung abgerechnet.
Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben von diesen Regelungen unberührt.
15. Schlussbestimmungen
Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die Verbraucherin oder der Verbraucher ihren beziehungsweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht eingeschränkt werden.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz der Anbieterin Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Individuelle Vereinbarungen zwischen der Anbieterin und den Kundinnen und Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Geschäftsbestimmungen für Workshops und Kurse
Planung von Wunschgärten – Katharina Wester
§ 1 Geltungsbereich und Anbieterin
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an Workshops, Kursen und vergleichbaren Veranstaltungen im Bereich Gartenplanung und Gartengestaltung, die von „Planung von Wunschgärten“ angeboten und durchgeführt werden.
Sie gelten für Verträge zwischen der Anbieterin und den Teilnehmenden über die Buchung und Teilnahme an diesen Veranstaltungen.
Anbieterin ist:
Katharina Wester – Planung von Wunschgärten
Oberriedweg 33/1, 88339 Bad Waldsee
Die konkreten Inhalte, Termine, Veranstaltungsorte und Teilnahmegebühren ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.
Diese AGB gelten nicht für individuelle Gartenplanungsleistungen der Anbieterin und nicht für Veranstaltungen für Kinder. Für diese können gesonderte Vertrags- bzw. Teilnahmebedingungen gelten.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung zu einem Workshop kann über die von der Anbieterin jeweils angebotenen Anmeldewege erfolgen, insbesondere per E-Mail, über soziale Medien, telefonisch oder persönlich.
Die Anmeldung stellt zunächst eine Anfrage auf Teilnahme dar. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht hierdurch noch nicht.
Der Vertrag über die Teilnahme kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch die Anbieterin zustande. Mit der Bestätigung wird der Workshopplatz verbindlich reserviert.
Die Rechnung über die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldebestätigung oder gesondert übermittelt.
Die Anbieterin ist berechtigt, Anmeldungen abzulehnen, insbesondere wenn die maximale Teilnehmerzahl des jeweiligen Workshops bereits erreicht ist.
§ 3 Teilnahmegebühr und Zahlung
Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung bzw. dem zum Zeitpunkt der Anmeldung angegebenen Preis.
Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
Erfolgt die Anmeldung weniger als 7 Kalendertage vor Beginn des Workshops, ist die Teilnahmegebühr sofort nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch vor Beginn des Workshops, zu zahlen.
Die Zahlung erfolgt auf das in der Rechnung angegebene Konto.
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist, wird die teilnehmende Person zur Zahlung aufgefordert und erhält eine Nachfrist von 3 Kalendertagen. Erfolgt auch innerhalb dieser Nachfrist keine Zahlung, ist die Anbieterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den reservierten Workshopplatz anderweitig zu vergeben.
§ 4 Stornierung durch Teilnehmende
Eine Stornierung der Teilnahme ist der Anbieterin in Textform, insbesondere per E-Mail, mitzuteilen.
Bei einer Stornierung gelten folgende Bedingungen:
- bis einschließlich 14 Kalendertage vor Beginn des Workshops: kostenfreie Stornierung,
- 13 bis 7 Kalendertage vor Beginn des Workshops: 50 % der Teilnahmegebühr,
- weniger als 7 Kalendertage vor Beginn des Workshops oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr.
Die vorgenannten Stornierungsbedingungen gelten unabhängig vom Grund der Verhinderung, insbesondere auch im Krankheitsfall. Ein ärztlicher Nachweis ist nicht erforderlich.
Der teilnehmenden Person bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Anbieterin durch die Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweils vorgesehene Stornierungspauschale entstanden ist.
Kann der frei gewordene Workshopplatz durch die Anbieterin anderweitig vergeben werden, entfällt die Stornierungspauschale. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.
Die teilnehmende Person kann an ihrer Stelle eine Ersatzperson für den gebuchten Workshop benennen. Hierfür entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Anbieterin ist vor Beginn des Workshops über den Wechsel zu informieren. In diesem Fall entfällt die Stornierungspauschale.
Erstattungen bereits gezahlter Teilnahmegebühren erfolgen innerhalb von 14 Kalendertagen, nachdem feststeht, in welcher Höhe ein Erstattungsanspruch besteht.
§ 5 Widerrufsrecht bei termingebundenen Veranstaltungen
Bei Workshops, Kursen und vergleichbaren Veranstaltungen, die der Freizeitgestaltung dienen und für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Die Buchung ist daher nach Zustandekommen des Vertrags gemäß § 2 verbindlich. Die in § 4 dieser AGB eingeräumten Stornierungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Absage, Termin- und Ortsänderungen durch die Anbieterin
Für einzelne Workshops kann eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt werden. Die jeweils geltende Mindestteilnehmerzahl wird in der Veranstaltungsbeschreibung bekannt gegeben.
Wird die für einen Workshop festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die Anbieterin berechtigt, den Workshop abzusagen. Die Absage erfolgt in diesem Fall spätestens 7 Kalendertage vor Beginn des Workshops.
Bei Krankheit der Anbieterin oder anderen unvorhersehbaren bzw. von ihr nicht zu vertretenden Umständen kann ein Workshop auch kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.
Im Falle einer notwendigen Terminänderung kann die Anbieterin einen Ersatztermin anbieten. Die Teilnehmenden sind nicht verpflichtet, diesen Ersatztermin wahrzunehmen. Kann oder möchte eine teilnehmende Person den Ersatztermin nicht wahrnehmen, wird die für den betroffenen Workshop bzw. Veranstaltungsteil gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet.
Betrifft eine Terminänderung oder Absage nur einen Teil einer mehrteiligen Veranstaltung, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für den betroffenen Veranstaltungsteil. Wird dieser nicht nachgeholt, wird der hierauf entfallende Anteil der Teilnahmegebühr zurückerstattet.
Eine Änderung des Veranstaltungsortes innerhalb einer für die Teilnehmenden zumutbaren räumlichen Entfernung ist aus sachlichem Grund möglich. Die Teilnehmenden werden hierüber so früh wie möglich informiert.
Wird ein Workshop vollständig und endgültig abgesagt, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig innerhalb von 14 Kalendertagen nach Mitteilung der Absage zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Betreuungs- oder sonstigen Aufwendungen, richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Haftungsregelung in § 9 dieser AGB.
§ 7 Durchführung und Inhalte der Workshops
Inhalt, Umfang, Dauer und Ablauf des jeweiligen Workshops ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.
Die Workshops vermitteln Grundlagen, Wissen und gestalterische Prinzipien der Gartenplanung und Gartengestaltung. Dabei geht es insbesondere auch darum, ein Verständnis für Raumwirkung, Proportionen, Formen, Blickbeziehungen, Pflanzenwirkung und die Atmosphäre eines Gartens zu entwickeln. Theoretische Inhalte können durch praktische Übungen ergänzt und unmittelbar auf eigene Gartensituationen übertragen werden.
Soweit im jeweiligen Workshop vorgesehen, können die Teilnehmenden eigene Bestandspläne, Grundstückssituationen oder Gestaltungsfragen einbringen. Die Anbieterin kann hierzu im Rahmen des Workshops individuelle Hinweise, Anregungen und gestalterische Empfehlungen geben.
Die im Workshop erarbeiteten Skizzen, Entwürfe, Übungen, Pflanzideen und sonstigen Ergebnisse dienen der Wissensvermittlung, gestalterischen Orientierung und Entwicklung eigener Ideen. Sie stellen keine vollständige oder ausführungsreife individuelle Gartenplanung dar.
Insbesondere ersetzen die im Workshop vermittelten Inhalte und individuellen Hinweise keine Prüfung der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten, Maße, Höhenverhältnisse, technischen Anforderungen, öffentlich-rechtlichen Vorgaben oder sonstigen Voraussetzungen für eine spätere Ausführung.
Die Entscheidung über die Umsetzung der im Workshop entwickelten Ideen und Anregungen sowie deren fachgerechte Prüfung vor einer Ausführung liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden.
Ein bestimmter persönlicher Lern-, Gestaltungs- oder Planungserfolg ist nicht geschuldet.
§ 8 Urheberrecht und Workshop-Unterlagen
Die von der Anbieterin im Rahmen der Workshops bereitgestellten Unterlagen, Arbeitsblätter, Vorlagen, Präsentationen, Zeichnungen, Grafiken und sonstigen Inhalte sind, soweit urheberrechtlich geschützt, ausschließlich zur persönlichen Nutzung durch die Teilnehmenden bestimmt.
Die Teilnehmenden dürfen die bereitgestellten Unterlagen und Vorlagen für die Planung und Gestaltung des eigenen Gartens verwenden und für diesen Zweck bearbeiten und ergänzen.
Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung – auch auszugsweise – im Internet oder in sozialen Medien sowie die Verwendung für eigene Workshops, Schulungen oder andere gewerbliche bzw. kommerzielle Zwecke, ist ohne vorherige Zustimmung der Anbieterin nicht gestattet. Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
Eigene Skizzen, Entwürfe und sonstige Arbeiten, die von den Teilnehmenden im Rahmen des Workshops für ihren eigenen Garten erstellt werden, bleiben hiervon unberührt und können von ihnen für eigene Zwecke frei verwendet werden.
§ 9 Haftung
Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt ebenfalls für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für die Umsetzung der im Workshop vermittelten Inhalte, gestalterischen Anregungen und selbst erarbeiteten Ideen gelten ergänzend die Regelungen des § 7. Die im Workshop erarbeiteten Ergebnisse ersetzen insbesondere keine erforderliche fachliche, technische oder rechtliche Prüfung vor einer tatsächlichen Ausführung.
Für Verlust, Beschädigung oder Abhandenkommen mitgebrachter persönlicher Gegenstände der Teilnehmenden haftet die Anbieterin nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen.
§ 10 Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der Workshops können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Soweit Teilnehmende darauf erkennbar oder identifizierbar sind und die Aufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere auf der Website oder in sozialen Medien der Anbieterin, verwendet werden sollen, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung, soweit eine solche gesetzlich erforderlich ist.
Eine erteilte Einwilligung ist freiwillig. Die Teilnahme am Workshop ist nicht davon abhängig, dass eine Einwilligung in Foto- oder Videoaufnahmen bzw. deren Veröffentlichung erteilt wird.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Foto- und Videoaufnahmen werden bei Einholung der jeweiligen Einwilligung zur Verfügung gestellt.
§ 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten der Teilnehmenden werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere, soweit dies für die Anmeldung, Organisation, Durchführung und Abrechnung des jeweiligen Workshops erforderlich ist.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den jeweiligen Rechtsgrundlagen, Speicherdauern und den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Anbieterin.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026
